GioMediaMarketing

Stand · 26.05.2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese AGB gelten für alle Verträge über Leistungen von GioMediaMarketing. Maßgeblich ist immer die im Angebot bestätigte Fassung.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Leonardo Addamo, handelnd unter „GioMediaMarketing“, Lahnstraße 7, 38446 Wolfsburg (nachfolgend „Auftragnehmer“), und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über Leistungen im Bereich Mediaproduktion, Social Media, Recruiting, Webdesign sowie damit verbundene Beratungs- und Kreativleistungen.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

(3) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung nach Auftragserteilung durch den Auftraggeber.

(3) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Art und Umfang der vom Auftragnehmer geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Soweit nicht ausdrücklich ein Erfolg geschuldet ist, erbringt der Auftragnehmer die Leistungen als Dienstleistung im Sinne der §§ 611 ff. BGB.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer mit der Erbringung der Leistungen zu beauftragen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber verbleibt beim Auftragnehmer.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt rechtzeitig und in angemessener Form alle Informationen, Unterlagen, Materialien (Bilder, Texte, Logos, Markenrechte, Zugänge) und Freigaben zur Verfügung, die für die ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich sind.

(2) Der Auftraggeber sichert zu, dass er an überlassenen Inhalten und Materialien sämtliche Rechte besitzt, die für die vertragsgemäße Nutzung durch den Auftragnehmer erforderlich sind. Er stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter wegen Rechtsverletzungen frei, die auf von ihm beigestellten Inhalten beruhen.

(3) Verzögerungen, die auf fehlende oder fehlerhafte Mitwirkung des Auftraggebers zurückgehen, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers; bereits angefallene Aufwände bleiben vergütungspflichtig.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Angebot ausgewiesenen Preise. Sofern nicht anders vereinbart, werden 50 % der vereinbarten Vergütung bei Auftragsannahme und 50 % nach Abnahme in Rechnung gestellt.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 BGB an; die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

(3) Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG; Rechnungen weisen daher keine Umsatzsteuer aus, sofern und solange der Status besteht.

(4) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

§ 6 Termine und Lieferfristen

(1) Termine und Lieferfristen werden im Angebot oder gesondert in Textform vereinbart. Sie stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und vollständiger Mitwirkung durch den Auftraggeber.

(2) Höhere Gewalt, technische Störungen unbeeinflussbarer Dritter (z. B. Plattform-Ausfälle), Krankheit, Streik und andere unvorhersehbare, vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Ereignisse verlängern die Lieferfristen um die Dauer der Beeinträchtigung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist.

§ 7 Abnahme, Korrekturschleifen und Mängel

(1) Die im Angebot bezifferten Korrekturschleifen sind in der Pauschalvergütung enthalten. Darüber hinausgehende Änderungswünsche werden nach Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen abgerechnet.

(2) Vom Auftragnehmer als abnahmebereit gemeldete Werkleistungen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bereitstellung, abzunehmen. Erfolgt innerhalb dieser Frist weder eine Abnahme noch eine in Textform begründete Mängelrüge wesentlicher Mängel, gilt die Leistung als abgenommen.

(3) Bei Werkleistungen richten sich die Gewährleistungsrechte nach §§ 633 ff. BGB; im Übrigen gilt das Dienstvertragsrecht.

§ 8 Nutzungsrechte

(1) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber an den erstellten urheberrechtlich schutzfähigen Werken die für den vertraglich vereinbarten Zweck erforderlichen einfachen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte ein.

(2) Bis zur vollständigen Vergütung verbleiben sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte beim Auftragnehmer.

(3) Eine über den vereinbarten Zweck hinausgehende Nutzung, Bearbeitung, Weitergabe an Dritte oder Übertragung an konzernfremde Unternehmen bedarf einer gesonderten Vereinbarung und gegebenenfalls einer zusätzlichen Vergütung.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Arbeiten zum Zweck der Eigenwerbung (Portfolio, Referenzen, Case Studies) zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht aus berechtigtem Interesse widerspricht.

§ 9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie soweit zwingend gesetzlich (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) vorgesehen.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung — gleich aus welchem Rechtsgrund — ausgeschlossen.

§ 10 Geheimhaltung

Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur für vertragliche Zwecke zu verwenden. Ausgenommen sind Informationen, die offenkundig sind oder kraft Gesetzes offengelegt werden müssen.

§ 11 Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach Maßgabe der jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Einzelheiten zur Verarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter https://giomediamarketing.de/datenschutz. Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet (z. B. Bewerberdaten im Recruiting), schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.